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Neuer Bußgeldkatalog: Was lange währt, wird endlich gut?

15.10.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen. Die nun in Teilen abgemilderten Sanktionen waren ursprünglich Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist. Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Aufgrund anhaltender Rechtsunsicherheit kehrten die Länder bis auf Weiteres zum alten Regelwerk zurück, es folgte ein anhaltender Streit um Strafmaß und Fahrverbote. Mit dem Beschluss findet die Debatte nun ihr vorzeitiges Ende. Im Ergebnis steigen Bußgelder fast flächendeckend teils erheblich, besonders Raser und Falschparker müssen fortan deutlich tiefer in die Tasche greifen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen bleiben die Fahrverbotsgrenzen hingegen unverändert, ein Erfolg für Kritiker und Interessenverbände. Wenn der Beschluss in voraussichtlich wenigen Wochen rechtskräftig wird, scheint neuerliche Konfusion in der Bevölkerung vorprogrammiert: Zu langwierig und verworren ist die Entstehungsgeschichte des neuen Regelwerks. #userInhaber# von der #userName# hat von Berufswegen täglich mit der StVO zu tun und erklärt, worauf sich Verkehrssünder zukünftig einstellen müssen: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt. Hinzu kommen einige gänzlich neue Regeln, so wird z.B. das Befahren der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zukünftig mit 240 Euro geahndet, obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“ Im Bezug auf falsch abgestellte Fahrzeuge finden sich im Bußgeldkatalog zahlreiche neue Verstöße – versehen mit jeweiligen Sanktionen. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so #userInhaber#. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit unzulässig, der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle besteht indes in der Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Folglich werden auch Umweltverstöße und Beeinträchtigungen der alternativen Verkehrsformen strikter geahndet. Wer etwa dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 neuerdings 80 Euro zahlen, auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt nun dazu. Doch inwieweit wirken höhere Strafen tatsächlich abschreckend auf Verkehrssünder? „Prinzipiell sind Bußgelder ein probates Mittel“, meint #userInhaber#. „Allerdings ist und bleibt Verkehrssicherheit keine Frage der Bezahlbarkeit. Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland übrigens weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Mieten statt Kaufen? Leasing und Auto-Langzeitmiete

15.05.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Automobilindustrie reagiert mit alternativen Vertriebsmodellen auf rückläufige Neuwagenkäufe. Flexible Laufzeiten machen längerfristige Mitfinanzierungen inzwischen auch für Privatpersonen interessant. Parallel zu Globalisierung und technologischem Fortschritt verändert sich auch unser Konsumverhalten rapide. Insbesondere für jüngere Generationen verliert der bloße Besitz in Zeiten von Sharing Economy zunehmend an Bedeutung. Dies spürt auch die Automobilindustrie: Wer Flexibilität, Unabhängigkeit und Abwechslung zu den höchsten Gütern erhebt, empfindet große Investitionen wie den Kauf eines Neuwagens eher als Belastung. Um den geänderten Bedürfnissen von Autofahrern gerecht zu werden, setzt die Branche deshalb zunehmend auf alternative Vertriebsmodelle. Bereits heute sind rund 20 % aller Neuwagen geleast. „Leasing-Fahrzeuge sind aufgrund steuerlicher Vorteile nach wie vor für allem für Unternehmer attraktiv“, sagt #userInhaber# von der #userName#. „Für Privatpersonen hingegen ist es zumeist ein verhältnismäßig kostspieliges Finanzierungskonzept“. Nach Ablauf der in der Regel mehrjährigen Leasing-Verträgen steht für den Mieter die Option, das gemietete Fahrzeug zu erwerben. „Im Unterschied zum Barkauf und auch dem herkömmlichen Ratenkredit zahlen Sie beim Leasing-Kauf bis zu 130 % des Neupreises,“ weiß #userInhaber#. „Leasing bedeutet zudem immer eine erhebliche, finanzielle Verpflichtung und sollte deshalb nur bei größtmöglicher Planungssicherheit in Betracht gezogen werden. Die vermeintlich geringen monatlichen Raten für einen schicken Neuwagen täuschen leicht über den tatsächlichen Vertragsumfang hinweg.“ Wer aus beruflichen oder anderen Gründen für einen begrenzten Zeitraum ein Auto benötigt, ist mit den von den meisten Leihwagenfirmen angebotenen Langzeitmieten besser beraten. Dank individuell vereinbarer Konditionen und flexiblen Laufzeiten birgt die Langzeitmiete wesentlich geringere finanzielle Risiken als das Leasing. „Die Langzeitmiete rentiert sich insbesondere in Lebenssituationen, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten Mobilität erfordern, etwa bei einem längeren beruflich bedingten Aufenthalt in einer fremden Stadt oder einer ausgedehnten Reise“, so #userInhaber#. Die Autohersteller entwickeln frei nach dem Motto „Mieten statt Kaufen“ indes ihre eigenen All-Inclusive-Varianten in Form von Abos und Flatrate-Tarifen. So bieten Mercedes, BMW und Volvo bereits entsprechende Angebote an, bei denen der Kunde für einen deftigen monatlichen Fixpreis regelmäßig die neuesten Modelle fahren kann. Die Zukunft wird zeigen, wie viel die Autofahrer von morgen bereit sind, für Flexibilität zu zahlen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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